Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Max Guderian – Design- und Konzept-Leistungen
Stand: Dezember 2025


1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen Max Guderian (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmen, juristischen Personen des privaten Rechts sowie Kaufleuten im Sinne des HGB (nachfolgend „Auftraggeber"). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

1.2 Diese AGB gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Vertragsgegenstand richtet sich nach den individuell getroffenen schriftlichen oder per E-Mail dokumentierten Vereinbarungen (Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung).

2.2 Geschuldet ist ausschließlich die Erstellung und Übergabe von Entwürfen, Konzepten und gestalterischen Leistungen zur internen Prüfung durch den Auftraggeber.

2.3 Jede über die interne Prüfung hinausgehende Nutzung, Herstellung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Nachbildung der Entwürfe bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten (siehe Ziffer 7).

2.4 Die Herausgabe offener Dateien (Quelldateien, Projektdateien, Arbeitsdateien) ist nicht geschuldet und erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung nach schriftlicher Vereinbarung.


3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.

3.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


4. Vergütung
4.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers sind vergütungspflichtig.

4.2 Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
  • Entwurfshonorar: Für die Erstellung der gestalterischen Leistung
  • Nutzungshonorar: Für die Einräumung von Nutzungsrechten (falls vereinbart)

4.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.4 Mitarbeit, Anregungen oder Vorschläge des Auftraggebers mindern die Vergütungspflicht nicht.

4.5 Mehraufwand durch nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturschleifen oder erweiterte Leistungen wird gesondert nach Aufwand berechnet.


5. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
5.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

5.2 Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 4 Wochen oder einem Auftragswert über 5.000 € kann der Auftragnehmer Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen verlangen. Dies wird individuell vereinbart.

5.3 Die Abnahme der Leistung darf nicht aus rein subjektiven ästhetischen oder künstlerischen Präferenzen verweigert werden, sofern die Leistung der Leistungsbeschreibung entspricht und frei von Sach- oder Rechtsmängeln ist.

5.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.5 Gegenüber Forderungen des Auftragnehmers ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


6. Termine und Lieferfristen
6.1 Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „verbindlich" oder „fest" vereinbart wurden. Im Übrigen sind angegebene Termine und Fristen unverbindliche Schätzungen.

6.2 Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter oder mangelhafter Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers (z. B. fehlende Briefing-Unterlagen, nicht erteilte Freigaben, fehlende Inhalte) gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Fristen verlängern sich entsprechend.

6.3 Bei Annahmeverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstehenden Mehraufwand (z. B. zusätzliche Lagerung, Bereitstellung) gesondert in Rechnung zu stellen.

6.4 Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.


7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Gestaltungen und sonstigen kreativen Leistungen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer bleibt uneingeschränkter Urheber und Inhaber aller Rechte.

7.2 Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten erhält der Auftraggeber keine Nutzungsrechte. Entwürfe dürfen ausschließlich intern geprüft werden.

7.3 Die Nutzung, Herstellung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Weitergabe der Entwürfe erfordert stets eine vorherige schriftliche und vergütungspflichtige Vereinbarung über die Einräumung entsprechender Nutzungsrechte.

7.4 Eingeräumte Nutzungsrechte gelten nur im vereinbarten zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Umfang. Jede Erweiterung oder neue Nutzungsart bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.

7.5 Eine Übertragung oder Unterlizenzierung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

7.6 Änderungen, Weiterentwicklungen, Bearbeitungen oder sonstige Eingriffe in die Entwürfe durch den Auftraggeber oder Dritte sind ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt. Dies gilt auch für von den Entwürfen abgeleitete Werke.


8. Korrekturschleifen
8.1 Der vereinbarte Leistungsumfang beinhaltet eine bestimmte Anzahl von Korrekturschleifen, die in der Leistungsbeschreibung oder dem Angebot definiert sind. Standard sind zwei Korrekturschleifen, sofern nicht abweichend vereinbart.

8.2 Jede weitere Korrekturschleife gilt als Zusatzleistung und wird nach Aufwand gesondert berechnet.

8.3 Grundlegende konzeptionelle Änderungen oder die Entwicklung neuer Entwurfsvarianten außerhalb des ursprünglichen Briefings gelten nicht als Korrektur, sondern als neue Leistung und werden gesondert berechnet.


9. Namensnennungspflicht
9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei allen Veröffentlichungen, Vervielfältigungen und öffentlichen Wiedergaben der Arbeiten in branchenüblicher Weise als Urheber zu nennen (z. B. „Design: Max Guderian" oder „Konzept: Max Guderian").

9.2 Bei digitalen Veröffentlichungen ist nach Möglichkeit ein Link zur Website des Auftragnehmers anzubringen.

9.3 Ein Verzicht auf die Urhebernennung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann mit einer zusätzlichen Vergütung verbunden sein.


10. Eigentum an Entwürfen und Arbeitsmaterialien
10.1 Alle Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte an Entwürfen, Konzepten, Skizzen, Reinzeichnungen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer, auch nach vollständiger Zahlung der Vergütung.

10.2 Entstehende Daten, Dateien und Arbeitsmaterialien (einschließlich Quelldateien) verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

10.3 Die Herausgabe offener Dateien erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

10.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Entwürfe und Arbeitsergebnisse nach Projektabschluss zu archivieren oder zu vernichten.


11. Sonderleistungen, Fremdleistungen, Nebenkosten
11.1 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertragsumfang vereinbart sind (z. B. Druckabwicklung, Fotografie, Programmierung, Übersetzungen), gelten als Sonderleistungen und werden gesondert berechnet.

11.2 Erforderliche Fremdleistungen (z. B. Druck, Fotografie, Programmierung) kann der Auftragnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder im Namen und für Rechnung des Auftraggebers beauftragen. Die Auswahl erfolgt nach Absprache.

11.3 Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen werden nach vorheriger Absprache erstattet oder gesondert in Rechnung gestellt.


12. Eigenwerbung und Portfolio-Nutzung
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten nach Abschluss des Projekts für eigene Werbezwecke zu verwenden (Portfolio, Website, Social Media, Ausstellungen, Wettbewerbe).

12.2 Wurde ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart (siehe Ziffer 14), erfolgt eine Portfolio-Nutzung nur nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber.

12.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu benennen.


13. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
13.1 Der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Inhalte vollständig, rechtzeitig und in verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen.

13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Verfügung gestellte Materialien (Texte, Bilder, Logos) auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen und sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

13.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder für daraus resultierende Rechtsverletzungen.


14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

14.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter [www.maxguderian.de/datenschutz].


15. Gewährleistung und Mängelrechte
15.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

15.2 Im Falle eines berechtigten Mangels hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftragnehmer kann wahlweise nachbessern oder die Leistung neu erbringen.

15.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie vom Auftragnehmer verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

15.4 Mängel, die auf Vorgaben, Materialien oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, begründen keine Gewährleistungsansprüche.


16. Haftung
16.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

16.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

16.4 Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Arbeiten (z. B. Markenrechte, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrechte) und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der Arbeiten resultieren.

16.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.


17. Vertragsauflösung und Kündigung
17.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

17.2 Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vollständige vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschal 20 % der Gesamtvergütung).

17.3 Bereits erbrachte Teilleistungen sind vollständig zu vergüten.

17.4 Bei Kündigung durch den Auftraggeber erwirbt dieser keine Nutzungsrechte, es sei denn, dies wurde gesondert vergütet.
18. Schriftform und elektronische Kommunikation
18.1 Soweit in diesen AGB „Schriftform" vorgeschrieben ist, genügt für die Wahrung der Schriftform die elektronische Form (E-Mail mit Textform), sofern nicht ausdrücklich die eigenhändige Unterschrift gefordert wird.

18.2 Erklärungen per E-Mail gelten als zugegangen, sobald sie im Einflussbereich des Empfängers eingegangen sind.


19. Salvatorische Klausel
19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

19.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
20.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

20.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Max Guderian
Holstenstraße 201
22763 Hamburg
Deutschland

Kontakt
Telefon: +49 (0) 172 43 41 969
E-Mail: contact(at)maxguderian.com
Website: maxguderian.com

Umsatzsteuer-ID: DE344720916
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz: 41080/01726

Stand: Dezember 2025