Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Design- und Konzept-Leistungen zwischen Max Guderian (nachfolgend "Designer" genannt) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AGB des Designers gelten auch, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. 1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn der Designer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Der Designer schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
2.2 Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter „offener" Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.
3. Vergütung
3.1 Sämtliche Leistungen, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des Designers Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
3.2 Die Vergütung setzt sich aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen gesondert vergütet werden.
3.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.4 Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4. Termine & Lieferfristen
4.1 Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als fix vereinbart sind.
4.2 Der Designer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.
4.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Designer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
4.4 Korrekturschleifen dürfen die im Angebot genannten Grenzen nicht überschreiten und können je nach Aufwand eine Anpassung der Timeline sowie eine Neubewertung des Kostenvoranschlags erfordern.
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
5.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern diese dem vereinbarten Stil entspricht.
5.3 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Nutzungsrechte
6.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur im vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist gesondert zu vergüten.
6.2 Der Designer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
6.3 Eine Übertragung der Nutzungsrechte oder die Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.
6.4 Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
6.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
7. Namensnennungspflicht
7.1 Der Designer ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen des Designers namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht branchenunüblich ist.
7.2 Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Darüber hinaus kann der Designer die Beseitigung des Mangels verlangen.
8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
8.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium oder die Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
8.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
8.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
8.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8.5 Reisekosten und Spesen werden nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber erstattet.
9. Eigentum an Entwürfen und Daten
9.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
9.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Designers. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
9.3 Eine Herausgabe sogenannter „offener" Dateien erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und angemessener zusätzlicher Vergütung. Hat der Designer dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
10. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
10.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
10.2 Der Designer ist berechtigt, auf eigene Kosten bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare der Vervielfältigungsstücke zu verlangen.
10.3 Der Designer darf die von ihm gestalteten Leistungen oder Teile davon zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers nutzen und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinweisen, sofern keine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.
11. Haftung und Gewährleistung
11.1 Der Designer haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Designer auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
11.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Designer trifft ein Auswahlverschulden. Der Designer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.3 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
11.4 Der Auftraggeber hat die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten eigenständig und sorgfältig zu prüfen. Der Designer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind.
11.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks in Textform beim Designer geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Versäumung der Rügefrist gilt das Werk im Hinblick auf offensichtliche Mängel als mangelfrei abgenommen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Der Designer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsangelegenheiten, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind.
12.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.
13. Credits und Referenznennung
13.1 Der Designer darf die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten als Showcase für Werbezwecke nutzen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
13.2 Der Auftraggeber gestattet dem Designer, seinen Namen/sein Logo in angemessener Größe als Referenz auf der Website des Designers und in anderen Werbemitteln zu verwenden und auf die Zusammenarbeit hinzuweisen.
14. Vertragsauflösung
14.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, erhält der Designer die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Für noch nicht erbrachte Leistungen erhält der Designer 50% der vereinbarten Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Designer höhere Aufwendungen erspart geblieben sind.
14.2 Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, den der Designer zu vertreten hat, erhält der Designer nur den Teil der Vergütung, der dem Verhältnis der bis zur Kündigung erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung entspricht.
15. Datenschutz
15.1 Der Designer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
15.2 Zum Zwecke der Vertragsabwicklung werden die vom Auftraggeber angegebenen Kontaktdaten gespeichert. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben, ausgenommen hiervon sind Dienstleister, die zur Auftragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, Hamburg, Deutschland.
16.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
Stand: April 2025
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Design- und Konzept-Leistungen zwischen Max Guderian (nachfolgend "Designer" genannt) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AGB des Designers gelten auch, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. 1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn der Designer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Der Designer schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
2.2 Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter „offener" Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.
3. Vergütung
3.1 Sämtliche Leistungen, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des Designers Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
3.2 Die Vergütung setzt sich aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen gesondert vergütet werden.
3.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.4 Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4. Termine & Lieferfristen
4.1 Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als fix vereinbart sind.
4.2 Der Designer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.
4.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Designer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
4.4 Korrekturschleifen dürfen die im Angebot genannten Grenzen nicht überschreiten und können je nach Aufwand eine Anpassung der Timeline sowie eine Neubewertung des Kostenvoranschlags erfordern.
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
5.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern diese dem vereinbarten Stil entspricht.
5.3 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Nutzungsrechte
6.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur im vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist gesondert zu vergüten.
6.2 Der Designer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
6.3 Eine Übertragung der Nutzungsrechte oder die Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.
6.4 Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
6.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
7. Namensnennungspflicht
7.1 Der Designer ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen des Designers namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht branchenunüblich ist.
7.2 Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Darüber hinaus kann der Designer die Beseitigung des Mangels verlangen.
8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
8.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium oder die Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
8.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
8.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
8.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8.5 Reisekosten und Spesen werden nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber erstattet.
9. Eigentum an Entwürfen und Daten
9.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
9.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Designers. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
9.3 Eine Herausgabe sogenannter „offener" Dateien erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und angemessener zusätzlicher Vergütung. Hat der Designer dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
10. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
10.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
10.2 Der Designer ist berechtigt, auf eigene Kosten bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare der Vervielfältigungsstücke zu verlangen.
10.3 Der Designer darf die von ihm gestalteten Leistungen oder Teile davon zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers nutzen und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinweisen, sofern keine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.
11. Haftung und Gewährleistung
11.1 Der Designer haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Designer auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
11.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Designer trifft ein Auswahlverschulden. Der Designer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.3 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
11.4 Der Auftraggeber hat die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten eigenständig und sorgfältig zu prüfen. Der Designer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind.
11.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks in Textform beim Designer geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Versäumung der Rügefrist gilt das Werk im Hinblick auf offensichtliche Mängel als mangelfrei abgenommen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Der Designer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsangelegenheiten, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind.
12.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.
13. Credits und Referenznennung
13.1 Der Designer darf die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten als Showcase für Werbezwecke nutzen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
13.2 Der Auftraggeber gestattet dem Designer, seinen Namen/sein Logo in angemessener Größe als Referenz auf der Website des Designers und in anderen Werbemitteln zu verwenden und auf die Zusammenarbeit hinzuweisen.
14. Vertragsauflösung
14.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, erhält der Designer die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Für noch nicht erbrachte Leistungen erhält der Designer 50% der vereinbarten Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Designer höhere Aufwendungen erspart geblieben sind.
14.2 Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, den der Designer zu vertreten hat, erhält der Designer nur den Teil der Vergütung, der dem Verhältnis der bis zur Kündigung erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung entspricht.
15. Datenschutz
15.1 Der Designer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
15.2 Zum Zwecke der Vertragsabwicklung werden die vom Auftraggeber angegebenen Kontaktdaten gespeichert. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben, ausgenommen hiervon sind Dienstleister, die zur Auftragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, Hamburg, Deutschland.
16.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
Stand: April 2025